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Das Inverkehrbringen von “Smiley-Kartoffelprodukten” bleibt untersagt, da u. a. eine Verwechslungsgefahr aufgrund vorliegender Warenidentität, der durchschnittlichen Kennzeichnungskraft der Smiley-Form und der hohen Zeichenähnlichkeit besteht.
mehrDas Wahlrecht, Altersvorsorgebeiträge (z. B. Beiträge zur „Riester-Rente”) als Sonderausgaben abzuziehen, ist bis zum Eintritt der formellen und materiellen Bestandskraft der Einkommensteuerfestsetzung auszuüben.
mehrEine gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Aufwendungen für die Anmietung von Werbeträgern ist auch bei einem Dienstleistungsunternehmen möglich, wenn die Werbeträger bei unterstelltem Eigentum zu dessen Anlagevermögen gehören würden.
mehrFür die erforderliche Feststellung der Sanierungseignung enthält das Gesetz keine feste Beweisregel dahingehend, dass ein bestimmtes Kriterium, aus dem die Sanierungseignung abgeleitet werden kann, unbedingt vorliegen müsste. Wesentliche Indizien für das Bestehen der Sanierungseignung sind u. a. das Vorliegen eines nachvollziehbaren und prüfbaren Sanierungskonzepts oder ein rückblickend erfolgreicher Abschluss der Sanierung.
mehrStellt ein im familiären Umfeld überlassener größerer Geldbetrag keine reine Gefälligkeit dar, besteht ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
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